Antrags- und Prüfverfahren

Antrags- und Prüfverfahren

  • Prüfkatalog anfordern

    Interessierte Kommunen können den aktuellen Prüfkatalog auf Anfrage bei der Geschäftsstelle „Prädikat Familienbewusste Kommune Plus UG“ erhalten. Für den Prüfkatalog erheben wir eine Schutzgebühr in Höhe von 200 € (zzgl. 19 % MwSt.), die im Falle einer Antragsstellung auf den Kostenbeitrag angerechnet wird. 


    Kommunen erhalten damit die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung, ob die Voraussetzungen für das Qualitätsprädikat vorliegen. 

  • Selbsteinschätzung

    Für die Prädikatsverleihung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl Voraussetzung. 


    Erforderlich sind

    • 45 % bei Städten und Gemeinden unter 5.000 Einwohnern

    • 50 % bei Städten und Gemeinden über 5.000 Einwohnern

    • 60 % bei Großen Kreisstädten

    • 65 % bei kreisfreien Städten.

    der maximal möglichen Punkte als allen 12 Handlungsfeldern (857 Punkte).


    Der Prüfkatalog wird als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt. Die Handlungsfelder sind in einzelnen Mappen angelegt und die Fragen werden mit „Ja“, „z.T.“ (zum Teil) oder „Nein“ beantwortet. Je nachdem, ob es sich um Hoher Standard-, Standard- oder Perspektivziele handelt, werden die gegebenen Antworten mit unterschiedlichen Punkten bewertet. 


    Die im Rahmen der Selbsteinschätzung erreichte Gesamtpunktezahl wird dann auch auf einem gesonderten Tabellenblatt im Prüfkatalog mit den jeweiligen Zwischenergebnissen aus den verschiedenen Handlungsfeldern angezeigt. 


    Wenn bei der Selbsteinschätzung dieses Punkteergebnisse erreicht ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für eine Verleihung des Qualitätsprädikates gegeben sind. 

  • Antragstellung

    Im Falle einer solchen positiven Einschätzung stellt die Kommune den Antrag auf Verleihung des Qualitätsprädikates. 


    Das Prüfverfahren soll i.d.R. ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, bis zur Vor-Ort-Prüfung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Hierzu müssen nach dem schriftlichen Antrag alle Antragsunterlagen innerhalb von 4 Wochen vollständig eingereicht sein.

  • Prüfung

    Der/die Prüfer/in überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, setzt sich mit der Antragskommune in Verbindung und vereinbart einen Termin für die Vor-Ort-Prüfung. 


    Im Prüfverfahren wird die für den Prädikatsantrag zuständige Person in der Verwaltungsspitze, die für den Prädikatsantrag zuständigen Mitarbeiter/-innen, der/die Vorsitzende des Personalrates, eine Ansprechperson von der zuständige IHK, Handwerkskammer oder des örtlichen Gewerbevereins sowie mindestens zwei freie Träger die familienrelevante Kooperationspartner der Kommune sind, angehört.

  • Ergebnis

    Zusätzlich zur Qualitätsurkunde erhält die Kommune einen umfassenden Bericht über das Ergebnis der Qualitätsprüfung. 


    Die in den verschiedenen Handlungsfeldern erzielten Ergebnisse werden in diesem Bericht umfassend analysiert und sowohl textlich, wie auch grafisch aufgearbeitet und dargestellt. Mittels eines Netzdiagrammes werden zudem die erzielten Ergebnisse aus der Qualitätsprüfung übersichtlich dargestellt und gleichzeitig auch evtl. defizitären Bereiche aufgezeigt. Im Ergebnisbericht werden der Kommune Hinweise und Empfehlungen gegeben, wie wie in „defizitären“ Handlungsfeldern Verbesserungen erzielt werden können, aber auch wie in bereits guten Handlungsfeldern ein noch besseres und noch wirksameres familienbewusstes Handeln in der Kommune als Ergebnis der Qualitätsprüfung möglich erscheint. 


    Insoweit erhält die Kommune mit dem Ergebnisbericht gleichzeitig einen „Kompass“ für die Fort- und Weiterentwicklung ihres familienbewussten Profils ausgehändigt.

Kostenbeitrag

Ab 1. Januar 2025 gelten für die Erstverleihung des Qualitätsprädikates folgende Kostenbeiträge (zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer):


  • 3.150 € für Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner
  • 3.700 € für Städte und Gemeinden über 5.000 Einwohner
  • 4.200 € für Städte über 20.000 Einwohner
  • 4.550 € für Städte über 50.000 Einwohner
  • 5.000 € für kreisfreie Städte

 

Für die Verleihung eines Folgeprädikates gelten folgende Kostenbeiträge (zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer):


  • 2.850 € für Städte und Gemeinden unter 5.000 Einwohner
  • 3.350 € für Städte und Gemeinden über 5.000 Einwohner
  • 3.850 € für Städte über 20.000 Einwohner
  • 4.150 € für Städte über 50.000 Einwohner
  • 4.650 € für kreisfreie Städte


Die erste Hälfte des Kostenbeitrages wird mit Antragsstellung und die zweite Hälfte nach erfolgter Vor-Ort-Prüfung zur Zahlung fällig.

Antragsfrist

Anträge auf erstmalige Verleihung des Qualitätsprädikates können fortlaufend gestellt werden. Bei Anträgen für ein Folgeprädikat, muss das Prüfverfahren vor Ablauf der Gültigkeit des vorangegangenen Qualitätsprädikates abgeschlossen oder zumindest begonnen werden.


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